Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet den Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten zu informieren.
Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzgrundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU- weit vereinheitlicht werden.
Hierdurch soll der Schutz von personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt werden und der freie Datenverkehr innerhalb der EU gewährleistet werden.
Die Wahrung des persönlichen Datenschutzes sowie die sonstige Privatsphäre der Bürger und Kunden nimmt die Bau- und Entwicklungsgesellschaft sehr ernst. Hierzu wird auch auf die Dokument zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Grundverordnung verwiesen.